Selbstverpflichtung zur Transparenz
Zur nachhaltigen Entwicklung gehört Transparenz. Dementsprechend hat eine Organisation darauf zu achten, dass sie ihren Anspruchsgruppen bzw. Stakeholdern alle relevanten Informationen zugänglich macht. Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird sollte der Gemeinschaft dennoch mitteilen, welche Ziele die Organisation anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft hat auf Anregung von Transparency Deutschland sowie unter Beteiligung zahlreicher anderer Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.
Getragen wird die Initiative Transparente Zivilgesellschaft von einem Trägerkreis bestehend aus
- Transparency International Deutschland,
- Bundesverband Deutscher Stiftungen,
- Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen,
- Deutscher Fundraising Verband,
- Deutscher Spendenrat,
- Deutscher Kulturrat,
- Deutscher Naturschutzring,
- Maecenata-Institut und
- Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen.
Tabasamu e.V. ist Unterzeichner der Selbstverpflichtung zur Transparenz dieser Initiative.
An dieser Stelle veröffentlichen wir alle Informationen zu den in der Selbstverpflichtung aufgeführten Punkten. Alle Angaben beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2025.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Tabasamu e.V.
Sitz: Stuttgart
Anschrift: Johannes-Krämer-Straße 32, 70597 Stuttgart
Gründungsjahr: 2017
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke und Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO) nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Stuttgart StNr 99018/61327, vom 07. Juni 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden absetzbar.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Elke Dieterich, Stuttgart, 1. Vorstand
Tanja Reiner, München, Stellvertretender Vorstand
Sandra Graeff, Frankfurt, Schriftführerin
Michael Männer, Stuttgart, Kassenwart
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
Hauptamtliche Arbeitnehmer/-innen: 1 Minijob
Ehrenamtliche: über das Jahr schwankende Anzahl, jedoch zumeist nur der Vorstand
7. Angaben zur Mittelherkunft
Das ist zulässig, aber ich würde direkt auf der Transparenzseite jeweils zwei oder drei Sätze ergänzen, zum Beispiel:
Unsere Einnahmen bestehen im Wesentlichen aus privaten Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Unternehmensspenden. Die detaillierte Aufstellung findet sich im jeweiligen Jahresbericht, Abschnitt „Spendenvolumen“
8. Angaben zur Mittelverwendung
Der überwiegende Teil unserer Mittel fließt unmittelbar in unsere Projekte in Tansania, Uganda und Kenia. Details sind im jeweiligen Jahresbericht, Abschnitt „Projekte“ und „Ausgaben“ veröffentlicht.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Unsere Organisation ist unabhängig, es besteht zu keiner anderen Organisation eine gesellschaftsrechtliche Verbindung.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Folgende juristische Person hat im Berichtsjahr mehr als 10 % unserer Jahreseinnahmen beigetragen: hansgrohe SE, Schiltach
