Transparenz

Selbstverpflichtung zur Transparenz

Zur nachhaltigen Entwicklung gehört Transparenz. Dementsprechend hat eine Organisation darauf zu achten, dass sie ihren Anspruchsgruppen bzw. Stakeholdern alle relevanten Informationen zugänglich macht. Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird sollte der Gemeinschaft dennoch mitteilen, welche Ziele die Organisation anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft hat auf Anregung von Transparency Deutschland sowie unter Beteiligung zahlreicher anderer Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.
Getragen wird die Initiative Transparente Zivilgesellschaft von einem Trägerkreis bestehend aus

  • Transparency International Deutschland,
  • Bundesverband Deutscher Stiftungen,
  • Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen,
  • Deutscher Fundraising Verband,
  • Deutscher Spendenrat,
  • Deutscher Kulturrat,
  • Deutscher Naturschutzring,
  • Maecenata-Institut und
  • Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen.

Tabasamu e.V. ist Unterzeichner der Selbstverpflichtung zur Transparenz dieser Initiative.

An dieser Stelle veröffentlichen wir alle Informationen zu den in der Selbstverpflichtung aufgeführten Punkten. Alle Angaben beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2022.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Tabasamu e.V.
Sitz: Stuttgart
Anschrift: Johannes-Krämer-Straße 32, 70597 Stuttgart
Gründungsjahr: 2017

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Zur Satzung
Zu unseren Zielen

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke und Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO) nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Stuttgart StNr 99018/61327, vom 29. Juli 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden absetzbar.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Vertretungsberechtigter Vorstand:
Elke Dieterich, Stuttgart, 1. Vorstand
Susanne Luyopoko, Urbach, Stellvertretender Vorstand
Ute Männer, Schriftführerin
Michael Männer, Kassenwart

5. Tätigkeitsbericht

Zum Jahresbericht 2022
Zum Jahresbericht 2021
Zum Jahresbericht 2020
Zum Jahresbericht 2019
Zum Jahresbericht 2018
Zum Jahresbericht 2017/18

6. Personalstruktur

Hauptamtliche Arbeitnehmer/-innen: 0
Ehrenamtliche: über das Jahr schwankende Anzahl, jedoch zumeist nur die beiden Vorstände

7. Angaben zur Mittelherkunft

siehe Jahresbericht, Abschnitt „Spendenvolumen“

8. Angaben zur Mittelverwendung

siehe Jahresbericht, Abschnitt „Projekte“ und „Ausgaben“

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Unsere Organisation ist unabhängig, es besteht zu keiner anderen Organisation eine gesellschaftsrechtliche Verbindung.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

In 2022 hat keine juristische Person Zahlungen von mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets geleistet.

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